Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 19. Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechtsbeziehung zwischen der kraftscale GmbH (nachfolgend «rednea», «wir» oder «uns») und den Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Sie»), die den KI-Telefonassistenten-Dienst von rednea nutzen.

1.2 Anbieterin

kraftscale GmbH (nachfolgend «rednea», nach dem Namen des Dienstes) Aastrasse 8 8853 Lachen SZ Schweiz CHE-155.650.863

1.3 Kunde

Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die sich für den Dienst von rednea registriert. Der Dienst richtet sich ausschliesslich an gewerbliche Nutzer (B2B).

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Dienst

rednea stellt einen KI-gestützten Telefonassistenten bereit, der im Auftrag des Kunden eingehende Telefonanrufe entgegennimmt und bearbeitet und, nach Freischaltung, ausgehende Anrufe führt. Der Dienst umfasst:

  • Automatische Entgegennahme eingehender Anrufe
  • KI-gestützte Gesprächsführung auf Basis der vom Kunden konfigurierten Anweisungen
  • Echtzeit-Spracherkennung (Speech-to-Text) und Sprachsynthese (Text-to-Speech)
  • Erstellung von Gesprächstranskriptionen und -zusammenfassungen
  • Weiterleitung von Nachrichten an den Kunden
  • Optionale Weiterleitung von Anrufen an den Kunden oder andere Nummern
  • Optional und nur nach Freischaltung durch rednea: ausgehende Anrufe im Auftrag des Kunden nach Massgabe von Ziffer 4.5

Soweit diese AGB von «Anrufern» sprechen, gelten die betreffenden Bestimmungen sinngemäss auch für Personen, die der KI-Assistent im Auftrag des Kunden anruft («Angerufene»).

2.2 Verfügbarkeit

rednea strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Monatsdurchschnitt an (exklusive geplanter Wartungsfenster). Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.

rednea haftet nicht für Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern oder Massnahmen Dritter verursacht werden, die rednea nicht beeinflussen kann.

2.3 KI-Einschränkungen

Der KI-Telefonassistent ist ein Hilfsmittel und kein Ersatz für menschliche Mitarbeitende. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass:

  • KI-generierte Antworten sachlich falsch oder unvollständig sein können;
  • der Dienst keine Rechts-, Medizin-, Steuer- oder sonstige Fachberatung ersetzt;
  • Anrufer und Angerufene jederzeit die Möglichkeit haben müssen, mit einer realen Person zu sprechen oder das Gespräch zu beenden;
  • die Qualität der Gesprächsführung von der Konfiguration durch den Kunden abhängt.

2.4 Inkludierte Gesprächsminuten

Jeder Tarif beinhaltet ein monatliches Kontingent an Gesprächsminuten. Angerechnet wird die gesamte Dauer eines Anrufs auf einer rednea-Nummer, einschliesslich der Zeit nach einer Weiterleitung an eine vom Kunden hinterlegte Nummer. Nicht verbrauchte Minuten eines Monats verfallen am Monatsende und sind nicht auf Folgemonate übertragbar. Der aktuelle Minutenverbrauch ist im Kundendashboard einsehbar.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden auf rednea.ch und die Annahme dieser AGB zustande. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er vertretungsberechtigt ist, falls er im Namen eines Unternehmens handelt.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Angaben

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung und während der Nutzung des Dienstes wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

4.2 Informationspflicht gegenüber Anrufern

Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher dafür zuständig, seine Anrufer in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass Anrufe von einem KI-Telefonassistenten entgegengenommen werden können. rednea unterstützt den Kunden dabei mit Vorlagen und Hinweisen im Dashboard (Ziffer 5.3). Bei ausgehenden Anrufen fügt rednea zu Beginn jedes Anrufs automatisch eine KI-Offenlegung ein (Ziffer 4.5 f).

Dasselbe gilt bei ausgehenden Anrufen gegenüber den Angerufenen (Ziffer 4.5). Der Kunde informiert sie vorgängig in geeigneter Weise, zum Beispiel in seiner Datenschutzerklärung; die Offenlegung zu Beginn des Anrufs ersetzt diese Information nicht.

4.3 Branchenspezifische Vorschriften

Kunden in regulierten Branchen (z.B. Gesundheitswesen, Rechtsberatung, Treuhand) sind selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Nutzung von rednea mit ihren branchenspezifischen Vorschriften und Berufsgeheimnispflichten (z.B. Art. 321 StGB) vereinbar ist. rednea empfiehlt diesen Kunden, vor der Nutzung eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.

4.4 Zulässige Nutzung

Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht für illegale Zwecke, Spam, Werbeanrufe ohne Einwilligung (Ziffer 4.5), zur Täuschung von Anrufern oder in einer Weise, die die Rechte Dritter verletzt.

4.5 Ausgehende Anrufe (Outbound)

a) Grundsatz. Ausgehende Anrufe sind nur zulässig, wenn rednea diese Funktion für den Kunden technisch freigeschaltet hat, und nur nach Massgabe dieser Ziffer. Vor der Freischaltung bestätigt der Kunde ausdrücklich die aktuelle Fassung dieser AGB und des DPA, insbesondere diese Ziffer und Ziffer 4.9, und erklärt, für welche Zwecke, mit welchen Kontaktdaten und auf welcher Rechtsgrundlage er anrufen will. Ohne Freischaltung dürfen von rednea bereitgestellte Telefonnummern ausschliesslich für eingehende Anrufe verwendet werden. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung.

b) Rolle der Parteien. Der Kunde ist Auftraggeber und Veranlasser jedes ausgehenden Anrufs. Er allein bestimmt, wer wann, wozu und mit welchem Inhalt angerufen wird. rednea stellt ausschliesslich die technische Infrastruktur bereit, liefert keine Kontaktdaten, wählt keine Angerufenen aus, führt keine Kampagnen für den Kunden und prüft die Rechtsgrundlage der einzelnen Anrufe nicht. Technische Schranken nach Buchstabe i sowie Hinweise im Dashboard oder im Hilfebereich sind keine Prüfung und keine Zusage, dass ein Anruf zulässig ist.

c) Serviceanrufe. Zulässig sind Anrufe ohne Werbeinhalt an eigene Kontakte des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit einem bestehenden Vertrag, einem vereinbarten Termin oder einer Anfrage des Angerufenen stehen. Dazu gehören insbesondere Terminerinnerungen, -bestätigungen und -verschiebungen, vom Angerufenen gewünschte Rückrufe sowie Mitteilungen zur Vertragsabwicklung. Enthält ein solcher Anruf auch Werbung, gilt er als Werbeanruf.

d) Werbeanrufe. Als Werbeanruf gilt jeder Anruf, der ganz oder teilweise der Förderung des Absatzes von Waren, Werken oder Leistungen dient, einschliesslich Angeboten, Reaktivierung und Rückgewinnung von Kunden sowie Terminvereinbarungen zu Verkaufszwecken. Werbeanrufe sind nur zulässig, wenn

  • der Angerufene vorgängig, ausdrücklich und nachweisbar eingewilligt hat, vom Kunden zu Werbezwecken angerufen zu werden, auch durch ein automatisiertes System oder einen KI-Assistenten; oder
  • der Angerufene den Inhalt des Anrufs beim Kunden selbst nachweisbar angefordert hat (zum Beispiel eine konkrete Anfrage nach einem Angebot oder einer Information) und der Anruf diese Anfrage beantwortet; zusätzlich muss der Angerufene bereits Kunde des Kunden sein, oder seine Nummer muss im Telefonverzeichnis eingetragen sein und darf keinen Vermerk gegen Werbung («Sterneintrag») tragen.

Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Das Fehlen eines Sterneintrags, ein Verzeichniseintrag ohne Vermerk oder eine frühere Kontaktaufnahme allein genügen nicht. Kaltakquise ist jeder Werbeanruf, der keine dieser Voraussetzungen erfüllt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Anrufe eines KI-Assistenten rechtlich als automatisierte Anrufe und als Massenwerbung gelten können (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG) und dass für Werbeanrufe zusätzlich Art. 3 Abs. 1 lit. u und v UWG gelten.

e) Verbotene Nutzung. Untersagt sind in jedem Fall:

  • Kaltakquise sowie Anrufe an gekaufte, gemietete, aus dem Internet oder aus Verzeichnissen gesammelte Kontaktdaten;
  • Anrufe an Personen, die weitere Anrufe abgelehnt oder ihre Einwilligung widerrufen haben;
  • Anrufe mit unterdrückter, gefälschter oder nicht zur Nutzung berechtigter Rufnummer;
  • Anrufe, die den Angerufenen über die Identität des Kunden, den Zweck des Anrufs oder den Einsatz eines KI-Assistenten täuschen, sowie das Entfernen oder Umgehen der Offenlegung nach Buchstabe f;
  • Anrufe an Notruf-, Mehrwertdienst- oder zufällig beziehungsweise fortlaufend erzeugte Nummern.

f) Pflichten bei jedem ausgehenden Anruf. Jeder ausgehende Anruf beginnt mit einer Offenlegung, die den Kunden als Auftraggeber nennt und sagt, dass ein KI-Assistent spricht. Der Kunde darf diese Offenlegung nicht entfernen, kürzen oder umgehen; rednea darf sie technisch erzwingen. Der Kunde stellt zudem sicher, dass

  • der Angerufene zu Beginn des Anrufs darüber informiert wird, wenn das Gespräch aufgezeichnet oder transkribiert wird, und, soweit das Gesetz es verlangt (insbesondere Art. 179ter StGB), damit einverstanden ist; andernfalls deaktiviert der Kunde die Aufzeichnung für ausgehende Anrufe;
  • bei Werbeanrufen eine Rufnummer angezeigt wird, die auf den Kunden im Telefonverzeichnis eingetragen ist, unter der er erreichbar ist und zu deren Nutzung er berechtigt ist (Art. 3 Abs. 1 lit. v UWG); von rednea bereitgestellte Nummern dürfen für Werbeanrufe nur verwendet werden, wenn sie auf den Kunden im Verzeichnis eingetragen sind; für den Eintrag ist der Kunde verantwortlich. Bei Serviceanrufen genügt eine Nummer, zu deren Nutzung der Kunde berechtigt ist und unter der er erreichbar ist;
  • bei Werbeanrufen der Angerufene im Anruf einfach und kostenlos sagen kann, dass er keine weiteren Anrufe wünscht, und darauf hingewiesen wird (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG);
  • ein Wunsch des Angerufenen, nicht mehr angerufen zu werden, und jeder Widerruf sofort befolgt, dauerhaft gespeichert und bei allen künftigen Anrufen beachtet wird;
  • Werbeanrufe nur von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr und am Samstag zwischen 9 und 16 Uhr erfolgen, nicht an Sonn- und allgemeinen Feiertagen; massgebend ist die Zeitzone der angerufenen Nummer (Landesvorwahl). Serviceanrufe erfolgen zu einer Zeit, die für den Angerufenen zumutbar ist; eine Erinnerung kurz vor dem Termin ist zulässig. Hat der Angerufene ausdrücklich eine andere Zeit gewünscht, gilt diese;
  • bei Anrufen an Nummern ausserhalb der Schweiz das am Ort des Angerufenen geltende Recht eingehalten wird, einschliesslich strengerer Einwilligungs-, Dokumentations- und Sperrlistenpflichten, sowie die anwendbaren Datenschutzvorschriften.

g) Nachweis. Der Kunde dokumentiert für jede angerufene Nummer die Rechtsgrundlage (Vertrag, Termin, Anfrage oder Einwilligung, je mit Datum, Quelle und Wortlaut). Er bewahrt den Nachweis so lange auf, wie Ansprüche oder Verfahren wegen des Anrufs möglich sind, mindestens aber drei Jahre nach dem letzten Anruf und länger, wo das Recht am Ort des Angerufenen dies verlangt. Er legt den Nachweis rednea auf Verlangen innert fünf Werktagen vor.

h) Zusicherung. Mit jedem ausgehenden Anruf sichert der Kunde zu, dass die Voraussetzungen dieser Ziffer erfüllt sind.

i) Technische Schranken. rednea darf ausgehende Anrufe jederzeit technisch beschränken, insbesondere durch Mengen- und Zeitlimiten, Sperrlisten, Einschränkung von Zielländern und Rufnummern sowie nicht abschaltbare Hinweise. Nummern von Personen, die sich bei rednea oder bei einem Fernmeldedienstanbieter über Anrufe beschweren, darf rednea für ausgehende Anrufe aller Kunden sperren. Solche Massnahmen sind keine Prüfung der Zulässigkeit einzelner Anrufe und entbinden den Kunden nicht von seinen Pflichten.

4.6 Verantwortung für KI-Inhalte

Der Kunde ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die durch seine Konfiguration des KI-Assistenten erzeugt, verbreitet oder verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere die vom Kunden hinterlegten Anweisungen, Geschäftsinformationen und Antwortvorlagen. Der Kunde stellt sicher, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten.

4.7 Umgang mit sensiblen Daten

Dem Kunden ist bewusst, dass Anrufer im Gespräch mit dem KI-Assistenten sensible Informationen preisgeben können (z.B. Gesundheitsdaten, Finanzdaten, Zugangsdaten). Der Kunde ist verpflichtet, bei sicherheitsrelevanten Prozessen (z.B. der Abfrage von Bestellnummern, Kontodaten oder Passwörtern) geeignete Schutzmassnahmen in die Gesprächsführung einzubauen und seine Anrufer entsprechend zu informieren.

4.8 Zugangsdaten

Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich und haftet für alle Handlungen, die mit seinen Zugangsdaten vorgenommen werden.

4.9 Freistellung

Der Kunde stellt rednea sowie deren Organe, Mitarbeitende und Hilfspersonen auf erstes Verlangen von allen Ansprüchen Dritter und von allen Schäden und Kosten frei, die daraus entstehen, dass der Kunde die Ziffern 4.2 bis 4.7 verletzt oder dass er ausgehende Anrufe veranlasst. Dazu gehören insbesondere Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche von Angerufenen, angemessene Anwalts-, Verfahrens- und Gerichtskosten, der Aufwand für die Mitwirkung in behördlichen Verfahren sowie Gebühren, Vertragsstrafen und andere Kosten, die Fernmeldedienstanbieter oder andere Lieferanten rednea wegen solcher Anrufe belasten, einschliesslich der Kosten für den Ersatz gesperrter oder widerrufener Rufnummern.

Verwaltungssanktionen, die gegen rednea verhängt werden, übernimmt der Kunde, soweit das Gesetz dies zulässt. Strafen und Bussen, die rednea wegen eigenen Verschuldens auferlegt werden, sind nicht Gegenstand dieser Freistellung.

Die Freistellung gilt nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von rednea verursacht wurde. rednea informiert den Kunden ohne Verzug über solche Ansprüche und Verfahren und stimmt die Abwehr mit ihm ab. Der Kunde unterstützt rednea bei der Abwehr und liefert die dafür nötigen Informationen und Nachweise. Die Haftungsbeschränkungen gemäss Ziffer 9 gelten nur zugunsten von rednea und begrenzen diese Freistellung nicht.

5. Pflichten von rednea

5.1 Diensterbringung

rednea verpflichtet sich, den Dienst mit angemessener Sorgfalt und unter Einhaltung des aktuellen Stands der Technik zu erbringen.

5.2 Datenschutz

rednea bearbeitet personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung (rednea.ch/datenschutz) und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (rednea.ch/dpa).

5.3 KI-Offenlegung

Der Kunde konfiguriert die Begrüssung und ist gemäss Ziffer 4.2 dafür verantwortlich, seine Anrufer über den Einsatz des KI-Assistenten zu informieren. rednea unterstützt ihn dabei: Die bereitgestellten Vorlagen enthalten den Hinweis, das Dashboard weist bei der Konfiguration darauf hin, und der Hilfebereich dokumentiert die Anforderung samt der einschlägigen Vorgaben (EDÖB, Art. 50 EU-KI-Verordnung).

5.4 Menschliche Eskalation

rednea stellt sicher, dass der KI-Assistent auf Wunsch des Anrufers oder des Angerufenen eine Weiterleitung an den Kunden oder dessen Mitarbeitende ermöglicht oder das Gespräch beendet.

5.5 Subprozessoren

rednea setzt zur Erbringung des Dienstes Subprozessoren ein (z.B. für Sprachverarbeitung, Hosting, KI-Modelle). Die aktuelle Liste der Subprozessoren ist unter rednea.ch/subprocessors publiziert.

rednea informiert den Kunden über geplante Änderungen der Subprozessorliste per E-Mail mindestens 30 Tage im Voraus. Der Kunde kann der Änderung innert 30 Tagen schriftlich widersprechen. Im Fall eines nicht lösbaren Widerspruchs hat der Kunde das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.

6. Nutzungseinschränkungen

rednea behält sich das Recht vor, den Zugang zum Dienst zu sperren oder einzuschränken, wenn der Kunde gegen diese AGB verstösst, der Dienst missbräuchlich genutzt wird, die Nutzung eine Gefahr für den Betrieb des Dienstes darstellt oder der Kunde mit der Zahlung im Verzug ist.

rednea wird den Kunden vor einer Sperrung nach Möglichkeit informieren und eine angemessene Frist zur Behebung einräumen.

Bei begründetem Verdacht auf unzulässige ausgehende Anrufe, bei Beschwerden von Angerufenen, die auf unzulässige Anrufe hindeuten, sowie bei Anfragen oder Anordnungen von Behörden oder Fernmeldedienstanbietern darf rednea ausgehende Anrufe sofort und ohne vorgängige Mitteilung sperren. Den gesamten Zugang darf rednea sperren, wenn die Sperre der ausgehenden Anrufe nicht genügt. rednea informiert den Kunden danach so rasch wie möglich. Erweist sich der Verdacht als unbegründet, hebt rednea die Sperre unverzüglich auf. Für eine berechtigte Sperre besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz; im Übrigen gilt Ziffer 9. rednea darf Behörden und Fernmeldedienstanbietern Auskünfte erteilen, soweit das Gesetz dies verlangt oder soweit dies zur Abwehr von Ansprüchen gegen rednea nötig ist; Ziffer 12 steht dem nicht entgegen.

7. Preise und Zahlung

7.1 Preise

Die aktuellen Preise sind auf rednea.ch publiziert. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST).

7.2 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Die Zahlung ist innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

7.3 Preisanpassungen

rednea ist berechtigt, die Preise einmal jährlich anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Bei Widerspruch hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise zu kündigen.

8. Rückerstattungen

8.1 Keine Rückerstattungen

rednea bietet keine Geld-zurück-Garantie. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht erstattet — auch nicht anteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum bei ordentlicher Kündigung.

8.2 Flexible Vertragsgestaltung

Anstelle einer Rückerstattung bietet rednea maximale Vertragsflexibilität: Es gibt keine Mindestlaufzeit, der Dienst wird monatlich abgerechnet und der Vertrag kann nach Massgabe von Ziffer 11 jederzeit ordentlich gekündigt werden. So binden Sie sich nie länger als einen Abrechnungsmonat.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Haftungsumfang

rednea haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

9.2 Haftungshöchstgrenze

Die Gesamthaftung von rednea ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem Schadensereignis an rednea bezahlt hat.

9.3 Ausgeschlossene Schäden

rednea haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, für Schäden aus KI-generierten Antworten, für Schäden durch fehlerhafte Konfiguration des Kunden, für Schäden aus vom Kunden veranlassten ausgehenden Anrufen oder für Schäden durch Störungen bei Drittanbietern.

10. Gewährleistungsausschluss

Der KI-Telefonassistent wird «as is» bereitgestellt. rednea gibt keine Gewährleistungen ab hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der KI-generierten Antworten, der ununterbrochenen Verfügbarkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.

Der Dienst ersetzt keine professionelle Rechts-, Medizin-, Steuer- oder sonstige Fachberatung.

11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1 Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Es gibt keine Mindestlaufzeit.

11.2 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail an info@rednea.ch erfolgen.

11.3 Ausserordentliche Kündigung

Beide Parteien haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei wesentlichem Verstoss gegen diese AGB, der nicht innert 14 Tagen nach Abmahnung behoben wird, oder bei Insolvenz der anderen Partei. Ein wesentlicher Verstoss des Kunden gegen Ziffer 4.5 berechtigt rednea zur fristlosen Kündigung ohne vorgängige Abmahnung.

11.4 Folgen der Kündigung

Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Kunden innert 30 Tagen gemäss den Bestimmungen des DPA gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde kann vor der Löschung einen Export seiner Daten anfordern.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung (rednea.ch/datenschutz). Die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Auftragsverarbeitung sind im DPA (rednea.ch/dpa) geregelt.

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

13. Änderungen der AGB

rednea behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Bei Widerspruch hat der Kunde das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Für Funktionen, die rednea erst auf Antrag freischaltet (zum Beispiel ausgehende Anrufe nach Ziffer 4.5), gilt die bei der Freischaltung vom Kunden bestätigte Fassung dieser AGB ab der Freischaltung.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Lachen SZ, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

kraftscale GmbH — Betreiberin des Dienstes «rednea» (Details im Impressum)